Sofern Sie ein strafrechtliches Problem haben, sei es als Beschuldigter, Angeschuldigte, Angeklagter, Zeuge aber auch als Opfer einer Straftat, stehen wir Ihnen juristisch und menschlich zur Seite. In dringendsten Fällen wie Hausdurchsuchung, Festnahme oder Verhaftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wiggenhauser, soweit möglich, auch zur Unzeit bei. Haftsachen werden uns mit größter vor Dringlichkeit behandelt.
Unsere Tätigkeit bezieht sich auf das gesamte Kernstrafrecht des StGB von der Körperverletzung über Sexualdelikte bis hin zu Vermögensdelikten sowie das Nebenstrafrecht (Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz) und Vieles mehr. Auch im Jugendstrafrecht stehen wir Ihnen zur Seite.
Sofern Sie einer Straftat bezichtigt werden, ist es unumgänglich, sich eines spezialisierten Beistandes zu bedienen. Zunächst empfehlen wir, keinerlei Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei/Zoll, usw.) oder Gerichten zu machen bevor Sie mit uns gesprochen haben. Je früher Sie uns kontaktieren desto besser. Nicht selten suchen uns Mandanten auf, die bereits (gut gemeinte) Angaben bei der Polizei gemacht haben, welche sich jedoch im Nachhinein meist zu deren Nachteil erweisen. Idealerweise kontaktieren Sie uns unverzüglich, sobald Sie von einem gegen Sie gerichteten Straf-oder Ermittlungsverfahren oder dessen bloßer Möglichkeit Kenntnis erlangen. Der Inhalt unserer Besprechungen unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Verschwiegenheit.
Vornehmliches Verteidigungsziel ist immer die Erledigung im Vorverfahren. Sofern dies nicht möglich ist, stehen wir Ihnen auch vor Gericht zur Seite. Bei unseren Ratschlägen greifen wir auf Erfahrungen mit ehemaligen Mandanten, uns beruflich bekannten Polizisten, Staatsanwälten und Richtern sowie auf unsere Kenntnisse von der polizeilichen Ermittlungsarbeit zurück.
Wir verteidigen niemals eine begangene Tat, aber immer den Täter. Deshalb legen wir größten Wert auf Offenheit, um mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie anhand der Sach-und Rechtslage und gegebenenfalls auch ihrer persönlichen Lebensgeschichte erarbeiten zu können.
Ansprechpartner in allen Bereichen des Strafrechts ist Herr Rechtsanwalt Wiggenhauser, im Bereich des Verkehrsstrafrechts auch Frau Rechtsanwältin Isabel Schira
Ansprechpartner in allen Fragen des Strafrechts ist Rechtsanwalt Herr Christoph Wiggenhauser, im Bereich des Verkehrsstrafrechts auch Rechtsanwältin Frau Isabel Schira