Foto mit Detail der Hauseingangstür zur Rechtsanwaltskanzlei Oberthür & Schira in Konstanz

Tel. 0 75 31 - 222 10

DR. OBERTHÜR & SCHIRA
Anwaltskanzlei

Unsere Rechtsgebiete von A-Z

Jeder Rechtsanwalt aus unserem Team hat seine eigenen Schwerpunkte gesetzt. Regelmäßige Fortbildungen zu unseren Schwerpunkten sind für uns selbstverständlich.

Für viele rechtlichen Anliegen finden Sie bei uns den passenden Spezialisten. Bei Bedarf arbeiten wir eng zusammen, so dass Sie bei jeder Mandatierung auch von dem Fachwissen der anderen Anwälte profitieren können.

Oberthür & Schira Rechtsanwaltskanzlei - Foto zum Thema Arbeitsrecht

Arbeitsrecht - Tarifrecht

Das deutsche Arbeitsrecht kann nicht auf eine systematische Gesetzgebung gestützt werden, es gibt nicht einmal ein Arbeitsvertragsgesetz. Seine Grundlagen findet das Arbeitsrecht im allgemeinen Zivilrecht und in zahlreichen Spezialgesetzen sowie in dem von der Wissenschaft begleiteten Richterrecht.

Inhaltlich unterscheidet man das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht) von dem Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebs- oder Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite (Kollektivarbeitsrecht).

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen bei der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, die durch einseitige Kündigung oder durch Abschluss einer einvernehmlichen Aufhebungsvereinbarung erfolgen kann. Unsere Leistungsspektrum umfasst die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor Arbeitsgerichten in Kündigungsschutzprozessen und allen sonstigen arbeitsrechtlichen Verfahren.

Falls Sie im öffentlichen Dienst angestellt sind, prüfen und erläutern wir alle Besonderheiten, die sich aus dem neuen Tarifrechts (TvöD) ergeben.

Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts ist Rechtsanwalt Herr Karlheinz Klein-Erwig, in Fragen des Tarifrechts des öffentlichen Dienst auch Rechtsanwältin Frau Dr. jur. Angelika Schmid .

Foto zum Thema Baurecht

Öffentliches und privates Baurecht

Privates Baurecht

Bautätigkeiten sind nicht nur für Auftraggeber und Auftragnehmer konfliktanfällig, sondern auch für Architekten und andere Baubeteiligte. In der baurechtlichen Beratung kommt es darauf an, Streitigkeiten durch eine klare Vertragsgestaltung möglichst auszuschließen. Gelingt dies nicht, kann eine Streitvermittlung sinnvoll sein. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden, bieten wir Auftragnehmern, Auftraggebern, Architekten und anderen Baubeteiligten eine engagierte, auf Kompetenz und Erfahrung beruhende Prozessvertretung an.

Zu allen Fragen des privaten Baurechts berät Sie Rechtsanwalt Herr Karlheinz Klein-Erwig.

Öffentliches Baurecht

Das Öffentliche Baurecht umfasst zum einen das Bauplanungsrecht, zum anderen das Bauordnungsrecht.

Das Bauplanungs- oder Städtebaurecht regelt, wie der Staat im Vorfeld der Nutzung von Grundstücken die Bodennutzung mit dem Ziel des Interessenausgleichs ordnet und verbindliche Regelungen dazu trifft, wie anschließend die einzelnen Grundstücke von den Eigentümern verwendet werden dürfen.

Wir bieten Beratung und Vertretung insbesondere in Fragen

  • der Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere von Bebauungsplänen
  • einer Baugenehmigung
  • des Nachbarschutzes, der Nachbarbeteiligung, des Nachbarwiderspruchs
  • der Enteignung

Zu allen Fragen des Öffentlichen Baurecht berät Sie Rechtsanwältin Frau Dr. jur. Angelika Schmid .

Foto zum Thema Arbeitsrecht

Beamtenrecht

Das Beamtenrecht der Bundesrepublik Deutschland als Teil des besonderen Verwaltungsrechts umfasst eine Vielzahl bundesrechtlicher Vorschriften (Bundesbeamtengesetz, Beamtenstatusgesetz, Bundesbesoldungsgesetz, Bundesbeamten-versorgungsgesetz, Bundesdisziplinargesetz, Ernennungsgesetz u.v.m.) sowie die entsprechenden Gesetze der einzelnen Bundesländer, die inhaltlich weitgehend mit den bundesrechtlichen Vorschriften übereinstimmen.

Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch Verwaltungsvorschriften, Rechtsverordnungen und durch stets zu beachtende gerichtliche Entscheidungen.

In der Praxis spielen insbesondere Fragen zur Einstellung, Beförderung, Versetzung und Entlassung von Beamten, zur dienstlichen Beurteilung, zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, aber auch zur Alimentierung (Beihilfe, Gehalt, Unfallfürsorge, Pensionen) und zu Disziplinarmaßnahmen eine große Rolle.

Sind Sie mit einer Beurteilung nicht einverstanden, beraten wir Sie über die rechtlichen Möglichkeiten. Wird Ihnen eine Beförderung versagt oder unterliegen Sie in einem Bewerbungsverfahren gegenüber einem Konkurrenten, helfen wir Ihnen, Ihren Bewerberverfahrensanspruch geltend zu machen und vertreten Sie bei einer Konkurrentenklage.

Wir beraten und vertreten Bundes- und Landesbeamte in allen statusrechtlichen und besoldungsrechtlichen sowie sonstigen dienstrechtlichen Fragen.

Gibt es Unklarheiten beim Thema Einstufung in die richtige Besoldungsgruppe? Oder wird Ihnen eine Disziplinarverfehlung zur Last gelegt? Auch in diesen Fällen sind wir der richtige Ansprechpartner.

Zu allen Fragen des Beamtenrechts beraten Sie Rechtsanwältin Frau Dr. jur. Angelika Schmid und Herr Rechtsanwalt Karlheinz Klein-Erwig.

Foto zum Thema Erbrecht

Erbrecht

Naturgemäß fällt es Ihnen selbst in diesem Bereich ohne eine spezialisierte Beratung schwer, Entscheidungen zu fällen und die richtigen Regelungen zu treffen.

Unsere Aufgabe sehen wir darin, Ihnen dabei mit Fachkunde, Augenmaß und Menschlichkeit zu helfen. Unser Anspruch ist, gemeinsam mit Ihnen Ihre Ziele und Interessen herauszufinden und auf dieser Grundlage die bestmöglichen Lösungen zu erarbeiten.

Im Rahmen der erbrechtlichen Tätigkeit erarbeiten und gestalten wir mit Ihnen Testamente und letztwillige Verfügungen. Darüber hinaus sind wir auch in der rechtlichen Nachlassabwicklung tätig.

Ansprechpartner für das Erbrecht ist Rechtsanwältin Frau Katharina Odenwald.

Foto zum Thema Familienrecht

Familienrecht

Zu allen Themen rund um das Familienrecht beraten wir Sie gerne und erarbeite mit Ihnen zusammen ein Konzept für eine sinnvolle Lösung. Ziel ist es, dass Sie wirtschaftlich, aber auch emotional eine gute und faire Regelung finden. Zu den Themen des Familienrechts gehören vor allem Regelungen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung als auch der vorsorgende Ehevertrag. Auch für Anliegen der Abstammung, also der Vaterschaft und der Adoption, beraten und begleiten wir Sie gerne.

Ansprechpartner für das Familienrecht ist Rechtsanwältin Frau Katharina Odenwald.

Foto zum Thema Mietrecht

Miet- und WEG-Recht

Mietrecht

Das Mietrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet, mit dem man es in der Regel jeden Tag zu tun hat. Die Materie spielt eine zentrale Rolle für die Funktionsfähigkeit von Wohnungsmärkten und zielt auf einen fairen Ausgleich der Interessen von Mietern und Vermietern.

Wer Rechtsstreitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohnraum oder über Gewerberaum vermeiden möchte, lässt sich bereits bei der Erarbeitung der Mietverträge und Hausordnungen anwaltlich beraten. Anlass für Streitigkeiten, bei denen wir Sie gerne außergerichtlich und vor Gericht anwaltlich unterstützen, können die Kündigung des Mietvertrags, Mieterhöhungen oder Mietminderungen sein.

Ansprechpartner in allen Fragen des Mietrechts ist Rechtsanwalt Herr Karlheinz Klein-Erwig.

WEG-Recht

Unsere Kanzlei befasst sich auch mit dem gesamten WEG-Recht und bietet außergerichtlich oder vor Gericht anwaltliche Hilfe an, etwa bei Problemen mit Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.

Ansprechpartner in allen Fragen des WEG-Rechts ist Rechtsanwalt Herr Karlheinz Klein-Erwig.

Foto zum Thema Schulrecht

Schul- und Hochschulrecht

Das Schulrecht ist die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Schule betreffen. Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, genauer des Besonderen Verwaltungsrechts.

Typische Problemstellungen, mit denen Sie sich als Eltern konfrontiert sehen und für die Sie rechtlichen Rat suchen und von Frau Dr. Schmid erhalten, sind z.B. die Zurückstellung vom Schulbesuch, die Frage der Anfechtbarkeit von Noten und Zeugnissen, die Nichtversetzung, die Einhaltung der Schulpflicht ,die Anordnung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gem. § 90 SchulG Baden-Württemberg, z.B. der zeitweise Ausschluss vom Unterricht oder ein Schulausschluss oder die Überweisung in eine Parallelklasse; welche Voraussetzungen müssen für eine Anordnung erfüllt sein, kann man etwas rechtlich dagegen unternehmen?

Sowohl beamtenrechtlichen Bezug als auch schulrechtliche Relevanz hat das Lehrerdienstrecht. Frau Dr. Schmid berät und vertritt ferner Lehrer gegenüber ihrem Dienstherrn.

Das Privatschulrecht beinhaltet angesichts der Schulhoheit des Staates die für Privatschulen geltenden Besonderheiten, deren Genehmigungsbedürftigkeit und die Voraussetzungen, die Fragen der Privatschulfinanzierung; Probleme können sich insbesondere aus dem Vertragsfreiheit der Privatschulen einerseits und der Schulpflicht andererseits ergeben.

Ansprechpartner in allen Fragen des Schulrechts ist Rechtsanwältin Frau Dr. jur. Angelika Schmid.

Foto zum Thema Strafrecht

Strafrecht

Sofern Sie ein strafrechtliches Problem haben, sei es als Beschuldigter, Angeschuldigte, Angeklagter, Zeuge aber auch als Opfer einer Straftat, stehen wir Ihnen juristisch und menschlich zur Seite. In dringendsten Fällen wie Hausdurchsuchung, Festnahme oder Verhaftung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wiggenhauser, soweit möglich, auch zur Unzeit bei. Haftsachen werden uns mit größter vor Dringlichkeit behandelt.

Unsere Tätigkeit bezieht sich auf das gesamte Kernstrafrecht des StGB von der Körperverletzung über Sexualdelikte bis hin zu Vermögensdelikten sowie das Nebenstrafrecht (Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz) und Vieles mehr. Auch im Jugendstrafrecht stehen wir Ihnen zur Seite.

Sofern Sie einer Straftat bezichtigt werden, ist es unumgänglich, sich eines spezialisierten Beistandes zu bedienen. Zunächst empfehlen wir, keinerlei Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei/Zoll, usw.) oder Gerichten zu machen bevor Sie mit uns gesprochen haben. Je früher Sie uns kontaktieren desto besser. Nicht selten suchen uns Mandanten auf, die bereits (gut gemeinte) Angaben bei der Polizei gemacht haben, welche sich jedoch im Nachhinein meist zu deren Nachteil erweisen. Idealerweise kontaktieren Sie uns unverzüglich, sobald Sie von einem gegen Sie gerichteten Straf-oder Ermittlungsverfahren oder dessen bloßer Möglichkeit Kenntnis erlangen. Der Inhalt unserer Besprechungen unterliegt selbstverständlich der anwaltlichen Verschwiegenheit.

Vornehmliches Verteidigungsziel ist immer die Erledigung im Vorverfahren. Sofern dies nicht möglich ist, stehen wir Ihnen auch vor Gericht zur Seite. Bei unseren Ratschlägen greifen wir auf Erfahrungen mit ehemaligen Mandanten, uns beruflich bekannten Polizisten, Staatsanwälten und Richtern sowie auf unsere Kenntnisse von der polizeilichen Ermittlungsarbeit zurück.

Wir verteidigen niemals eine begangene Tat, aber immer den Täter. Deshalb legen wir größten Wert auf Offenheit, um mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie anhand der Sach-und Rechtslage und gegebenenfalls auch ihrer persönlichen Lebensgeschichte erarbeiten zu können.

Ansprechpartner in allen Bereichen des Strafrechts ist Herr Rechtsanwalt Wiggenhauser, im Bereich des Verkehrsstrafrechts auch Frau Rechtsanwältin Isabel Schira

Ansprechpartner in allen Fragen des Strafrechts ist Rechtsanwalt Herr Christoph Wiggenhauser, im Bereich des Verkehrsstrafrechts auch Rechtsanwältin Frau Isabel Schira

Foto zum Thema Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Wir beraten Sie umfassend zu allen Themen rund ums Auto.

Dazu gehört die Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen. Wir machen für Sie die entstandenen Schäden geltend und klären die Haftungsfrage. Wir führen für Sie die Korrespondenz mit den zuständigen Versicherungen und beziffern Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Reparaturkosten sowie sonstige Schadenspositionen wie Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten und manches mehr. Bei Problemen mit Autohäusern und Werkstätten helfen wie Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Sind Sie geblitzt worden und drohen ein Bußgeld und Punkte oder gar der Entzug des Führerscheins wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Abstandsunterschreitung, einem Rotlichtverstoß oder Ähnlichem? Bei uns finden Sie kompetente Hilfe, um die Erfolgsaussicht eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid zu überprüfen und Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen.

Gleiches gilt im Verkehrsstrafrecht. Hier verteidigen wir unsere Mandanten engagiert, zielorientiert und mit Blick für das Machbare. Wird Ihnen zum Beispiel Unfallflucht, Alkohol am Steuer oder Nötigung im Straßenverehr und ähnliches vorgeworfen, ist es wichtig, von Anfang an keine Fehler zu machen. Vorschnelle Einlassungen des Beschuldigten werden hier gerne gegen ihn gewertet, genauso wie sein gänzliches Schweigen gerne als Eingeständnis gewertet wird. Gerade der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort steht schnell im Raum und wird von Polizei und Behörden mit großem Nachdruck verfolgt. Daher ist es gerade hier extrem wichtig, die Sache nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Das bedeutet: Geben Sie keinesfalls vorschnell eine eigene Stellungnahme ab, sondern machen Sie die eigene Aussage nur über den Anwalt und zwingend erst nach erfolgter Akteneinsicht.

Ist die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits erfolgt oder wird diese von der Führerscheinstelle angedroht, verlangt die Führerscheinstelle eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) oder dergleichen, prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Anordnung und helfen bei der Beantragung der Wiedererteilung.

Ansprechpartner in allen Fragen des Verkehrsrechts ist Rechtsanwältin Frau Isabel Schira.

Foto zum Thema Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Wo immer Sie Probleme mit einer Versicherung haben, machen wir uns für Ihre Rechte und Interessen stark. Unsere Tätigkeit im Versicherungsrecht umfasst neben den Fahrzeugversicherungen (Kaskoversicherung und Haftpflichtversicherung) auch viele weitere Versicherungssparten wie Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, Gebäudeversicherung und Feuerversicherung, Krankenversicherung, Hausratversicherung oder Diebstahlsversicherung oder Reiserücktrittversicherung. Auch hier verfügen wir über Erfahrung und fundierte Kenntnisse.

Wir versuchen zunächst eine einvernehmliche Regelung mit den betroffenen Versicherungen herbeizuführen, scheuen uns aber auch nicht, Ihre Rechte notfalls vor Gericht einzuklagen und sind mit den prozessualen Besonderheiten versicherungsrechtlicher Rechtsstreite aufs Beste vertraut.

Ansprechpartnerin im Versicherungsrecht ist Rechtsanwältin Frau Isabel Schira.

Foto zum Thema Vertragsrecht

Vertragsrecht

Wir vertreten und beraten Sie im Vertragsrecht. Wir prüfen gerne für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder gestalten für Sie individuelle Verträge.

Wir stehen Ihnen zur Verfügung bei Problemen im Bereich:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Verbraucherrecht
  • Widerrufsrecht
  • Handy- und Telefonverträge
  • Vertragskündigung
  • Abmahnungen

Ansprechpartner in allen Fragen des Vertragsrechts ist Rechtsanwalt Herr Karlheinz Klein-Erwig.

Foto zum Thema Verwaltungsrecht - Gebäude Bundesgerichtshof

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht ist der Teil des öffentlichen Rechts, das die Befugnisse der staatlichen Verwaltung bei Wahrnehmung ihrer öffentlichen Aufgaben regelt. Es wird zwischen allgemeinem und besonderen Verwaltungsrecht unterschieden.

Das allgemeine Verwaltungsrecht fasst die Normen zusammen, die für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung gelten. Hierzu zählen insbesondere Vorschriften zum Verwaltungsverfahren. Zum besonderen Verwaltungsrecht zählen die Vorschriften, die für die einzelnen Sachbereiche der Verwaltung gelten, zum Beispiel öffentliches Baurecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Beamtenrecht, Schulrecht, Umweltrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht;

Streitigkeiten des besonderen Verwaltungsrechts werden vor den Verwaltungsgerichten verhandelt. Gegenstand eines solchen Verfahrens ist oftmals ein Verwaltungsakt, der entweder vom Kläger begehrt (Verpflichtungsklage) oder angefochten (Anfechtungsklage) wird. Gegenstand kann z.B. aber auch ein Leistungs- oder Feststellungsbegehren sein, eine Klage auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung oder auf Folgenbeseitigung staatlichen Handelns.

Ansprechpartner in allen Fragen des Verwaltungsrechts ist Rechtsanwältin Frau Dr. jur. Angelika Schmid.